Rahmenbedingungen & Setting

Das Erstgespräch

Da eine tragfähige Beziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn von großer Bedeutung für die Erfolge in der Psychotherapie ist, möchten wir Sie zu einem Kennenlernen einladen. Bei diesem ersten Gespräch wollen wir mehr über Sie, Ihre Anliegen und Ziele erfahren und erste Einblicke in Ihr Leben bekommen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie in Zukunft mit der jeweiligen Therapeutin an Ihren Themen arbeiten wollen. Das Erstgespräch ist eine vollwertige Therapieeinheit und wird entsprechend dem Stundensatz der Therapeutin entlohnt.

Da die Therapeutinnen der Praxis1220.at selbstständig tätig sind, variieren sowohl die Dauer der Einheit, als auch das zu entrichtende Honorar. Diese Informationen teilt Ihnen die Psychotherapeutin Ihrer Wahl sehr gerne beim Erstkontakt oder beim persönlichen Kennenlernen mit.

Das Setting

Wir arbeiten mit Ihnen an Ihren individuellen Themen im Einzelsetting, mit Paaren, Familien, Kindern und Jugendlichen.

Die Dauer

Da Psychotherapie ein Prozess ist, kann die genaue Dauer der Inanspruchnahme nicht genau vorhergesagt werden. Gemeinsam entscheiden wir die Abstände zwischen den Einheiten und passen diese an Ihre individuellen Bedürfnisse an. „So kurz wie möglich, so lange wie nötig!“ – ist das Motto. Der Zeitpunkt des Therapieendes wird von Ihnen festgelegt. Dabei ist es wichtig, dass die Beendigung vorbesprochen und mit einem Abschlussgespräch abgerundet wird.

Die Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutinnen unterliegen wir der Verschwiegenheitspflicht. Dies bedeutet, dass weder Inhalte der Therapie noch die Information über Inanspruchnahme von Sitzungen an Dritte weitergeben werden darf. Im Psychotherapiegesetz 2025 Paragraph 45 werden diese Regelungen, sowie Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht (Absatz 4) und Anzeigepflicht (Absatz 5 und 6) festgehalten.

Die Terminvereinbarung und Absageregelung

Wir ersuchen Sie, die vereinbarten Termine mindestens 48 Stunden vorher abzusagen, da andernfalls die volle Einheit verrechnet wird. Im Falle von Verspätungen kann die versäumte Zeit nicht angehängt oder nachgeholt werden.

Wir bitten Sie, im Falle einer Absage, mit Ihrer Therapeutin direkt Kontakt aufzunehmen.